LIZENZINFORMATION
Für die Lizenzierung der nachstehend aufgelisteten
Programme gelten zusätzlich zu den bereits zwischen dem Kunden und
IBM vereinbarten Programmlizenzbedingungen die Bedingungen der
folgenden Lizenzinformation. Falls der Kunde den für das Programm
geltenden Lizenzbedingungen nicht bereits zugestimmt hat, kommen
folgende Bedingungen zur Anwendung Internationale
Nutzungsbedingungen für Programmpakete (i125-3301-15).
Programmname (Programmnummer):
IBM Aspera faspio Gateway V1.3 (5737-L87)
Die folgenden Standardbedingungen gelten für die
Programmnutzung durch den Lizenznehmer.
Unterstützungsprogramme
Der Lizenznehmer darf die nachstehend aufgeführten
Unterstützungsprogramme nur zur Unterstützung seiner Nutzung des Hauptprogramms im
Rahmen dieser Vereinbarung installieren und nutzen. Der Ausdruck
"nur zur Unterstützung seiner Nutzung" umfasst lediglich
notwendige Nutzungen oder Nutzungen, die im direkten Zusammenhang mit
der lizenzierten Nutzung des Hauptprogramms oder eines anderen
Unterstützungsprogramms stehen. Die Unterstützungsprogramme dürfen nicht für andere
Zwecke verwendet werden. Einem Unterstützungsprogramm können
Lizenzbedingungen beigefügt sein, die für die Nutzung des
Unterstützungsprogramms durch den Lizenznehmer gelten. Im Falle eines Widerspruchs
haben die Bedingungen dieses Lizenzinformationsdokuments Vorrang
vor den Bedingungen des Unterstützungsprogramms. Der
Lizenznehmer muss ausreichende Berechtigungen für das Programm als
Ganzes erwerben, um die Installation und Nutzung aller
Unterstützungsprogramme abzudecken, außer wenn in diesem Lizenzinformationsdokument
separate Berechtigungen bereitgestellt werden. Beispiel: Angenommen,
dieses Programm würde auf VPC-Basis (Virtual Processor Core,
virtueller Prozessorkern) lizenziert und der Lizenznehmer würde das
Hauptprogramm oder ein Unterstützungsprogramm auf einer 10-VPC-Maschine
und ein anderes Unterstützungsprogramm auf einer zweiten 10-VPC-
Maschine installieren, dann müsste er 20 VPC-Berechtigungen für das
Programm erwerben.
Unterstützungsprogramme:
IBM Aspera faspio Client
Modifizierbarer Code einer Drittpartei
Soweit IBM in der NOTICES-Datei den Code einer Drittpartei
als "Modifizierbaren Code einer Drittpartei" bezeichnet, ist
der Lizenznehmer berechtigt, 1) den Modifizierbaren Code einer
Drittpartei zu modifizieren und 2) die Programmmodule, die direkt mit
dem Modifizierbaren Code einer Drittpartei verbunden sind,
zurückzuentwickeln, vorausgesetzt, dies geschieht ausschließlich, um die
Modifikationen des Lizenznehmers an einem solchen Code einer Drittpartei
zu debuggen. Die Service- und Unterstützungsverpflichtungen
von IBM gelten, sofern vorhanden, nur für das unmodifizierte
Programm.
Programmschlüssel
Für Programme, zu deren Ausführung Schlüssel erforderlich
sind, darf der Lizenznehmer nicht mehr Schlüssel als
Berechtigungen in seinem Unternehmen besitzen.
Die folgenden Maßeinheiten können für die Programmnutzung
durch den Lizenznehmer gelten.
Installation
"Installation" ist eine Maßeinheit für die Lizenzierung des
Programms. Eine Installation ist eine installierte Kopie des Programms
auf einer physischen oder virtuellen Platte, die zur Ausführung
auf einem Computer bereitgestellt wird. Der Lizenznehmer muss
für jede Programminstallation eine Berechtigung erwerben.
L/N: L-ASBN-CA6VQB
D/N: L-ASBN-CA6VQB
P/N: L-ASBN-CA6VQB