LIZENZINFORMATION

Für die Lizenzierung der nachstehend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich zu den bereits zwischen dem Kunden und IBM vereinbarten Programmlizenzbedingungen die Bedingungen der folgenden Lizenzinformation. Falls der Kunde den für das Programm geltenden Lizenzbedingungen nicht bereits zugestimmt hat, kommen folgende Bedingungen zur Anwendung Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete (i125-3301-15).

Programmname (Programmnummer):
IBM Aspera faspio Gateway V1.3 (5737-L87)

Die folgenden Standardbedingungen gelten für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer.

Unterstützungsprogramme

Der Lizenznehmer darf die nachstehend aufgeführten Unterstützungsprogramme nur zur Unterstützung seiner Nutzung des Hauptprogramms im Rahmen dieser Vereinbarung installieren und nutzen. Der Ausdruck "nur zur Unterstützung seiner Nutzung" umfasst lediglich notwendige Nutzungen oder Nutzungen, die im direkten Zusammenhang mit der lizenzierten Nutzung des Hauptprogramms oder eines anderen Unterstützungsprogramms stehen. Die Unterstützungsprogramme dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden. Einem Unterstützungsprogramm können Lizenzbedingungen beigefügt sein, die für die Nutzung des Unterstützungsprogramms durch den Lizenznehmer gelten. Im Falle eines Widerspruchs haben die Bedingungen dieses Lizenzinformationsdokuments Vorrang vor den Bedingungen des Unterstützungsprogramms. Der Lizenznehmer muss ausreichende Berechtigungen für das Programm als Ganzes erwerben, um die Installation und Nutzung aller Unterstützungsprogramme abzudecken, außer wenn in diesem Lizenzinformationsdokument separate Berechtigungen bereitgestellt werden. Beispiel: Angenommen, dieses Programm würde auf VPC-Basis (Virtual Processor Core, virtueller Prozessorkern) lizenziert und der Lizenznehmer würde das Hauptprogramm oder ein Unterstützungsprogramm auf einer 10-VPC-Maschine und ein anderes Unterstützungsprogramm auf einer zweiten 10-VPC- Maschine installieren, dann müsste er 20 VPC-Berechtigungen für das Programm erwerben.

Unterstützungsprogramme:
IBM Aspera faspio Client

Modifizierbarer Code einer Drittpartei

Soweit IBM in der NOTICES-Datei den Code einer Drittpartei als "Modifizierbaren Code einer Drittpartei" bezeichnet, ist der Lizenznehmer berechtigt, 1) den Modifizierbaren Code einer Drittpartei zu modifizieren und 2) die Programmmodule, die direkt mit dem Modifizierbaren Code einer Drittpartei verbunden sind, zurückzuentwickeln, vorausgesetzt, dies geschieht ausschließlich, um die Modifikationen des Lizenznehmers an einem solchen Code einer Drittpartei zu debuggen. Die Service- und Unterstützungsverpflichtungen von IBM gelten, sofern vorhanden, nur für das unmodifizierte Programm.

Programmschlüssel

Für Programme, zu deren Ausführung Schlüssel erforderlich sind, darf der Lizenznehmer nicht mehr Schlüssel als Berechtigungen in seinem Unternehmen besitzen.

Die folgenden Maßeinheiten können für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer gelten.

Installation

"Installation" ist eine Maßeinheit für die Lizenzierung des Programms. Eine Installation ist eine installierte Kopie des Programms auf einer physischen oder virtuellen Platte, die zur Ausführung auf einem Computer bereitgestellt wird. Der Lizenznehmer muss für jede Programminstallation eine Berechtigung erwerben.

L/N: L-ASBN-CA6VQB
D/N: L-ASBN-CA6VQB
P/N: L-ASBN-CA6VQB