LIZENZINFORMATION

Für die Lizenzierung der nachstehend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich zu den bereits zwischen dem Kunden und IBM vereinbarten Programmlizenzbedingungen die Bedingungen der folgenden Lizenzinformation. Falls der Kunde den für das Programm geltenden Lizenzbedingungen nicht bereits zugestimmt hat, kommen folgende Bedingungen zur Anwendung Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete (Z125-3301-14).

Programmname (Programmnummer):
IBM Aspera faspio Gateway V1.1.1 (5737-L87)
IBM Aspera faspio Client V1.1.1 (5737-L87)

Die folgenden Standardbedingungen gelten für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer.

Eingeschränktes Nutzungsrecht

Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, das Programm zur Bereitstellung kommerzieller IT-Services für Dritte, zur Bereitstellung kommerzieller Hosting-Services oder für kommerziell betriebenes Time- Sharing einzusetzen oder das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen für das Programm zu vergeben, sofern dies in den maßgeblichen Vereinbarungen, unter denen der Lizenznehmer die Berechtigungen zur Nutzung des Programms erworben hat, nicht ausdrücklich vorgesehen ist.

Untersagte Nutzungen

Der Lizenznehmer darf das Programm nicht nutzen oder Dritten die Berechtigung zur Nutzung des Programms erteilen, wenn ein Versagen des Programms zu Todesfällen, Personenschäden, Sach- oder Umweltschäden führen kann.

Unterstützungsprogramme

Der Lizenznehmer darf die nachstehend aufgeführten Unterstützungsprogramme nur zur Unterstützung seiner Nutzung des Hauptprogramms im Rahmen dieser Vereinbarung installieren und nutzen. Der Ausdruck "nur zur Unterstützung seiner Nutzung" umfasst lediglich notwendige Nutzungen oder Nutzungen, die im direkten Zusammenhang mit der lizenzierten Nutzung des Hauptprogramms oder eines anderen Unterstützungsprogramms stehen. Die Unterstützungsprogramme dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden. Einem Unterstützungsprogramm können Lizenzbedingungen beigefügt sein, die für die Nutzung des Unterstützungsprogramms durch den Lizenznehmer gelten. Im Falle eines Widerspruchs haben die Bedingungen dieses Lizenzinformationsdokuments Vorrang vor den Bedingungen des Unterstützungsprogramms. Der Lizenznehmer muss ausreichende Berechtigungen für das Programm als Ganzes erwerben, um die Installation und Nutzung aller Unterstützungsprogramme abzudecken, außer wenn in diesem Lizenzinformationsdokument separate Berechtigungen bereitgestellt werden. Beispiel: Angenommen, dieses Programm würde auf VPC-Basis (Virtual Processor Core, virtueller Prozessorkern) lizenziert und der Lizenznehmer würde das Hauptprogramm oder ein Unterstützungsprogramm auf einer 10-VPC-Maschine und ein anderes Unterstützungsprogramm auf einer zweiten 10-VPC- Maschine installieren, dann müsste er 20 VPC-Berechtigungen für das Programm erwerben.

Unterstützungsprogramme:
IBM Aspera faspio Client

Programmschlüssel

Für Programme, zu deren Ausführung Schlüssel erforderlich sind, darf der Lizenznehmer nicht mehr Schlüssel als Berechtigungen in seinem Unternehmen besitzen.

Die folgenden Maßeinheiten können für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer gelten.

Installation

"Installation" ist eine Maßeinheit für die Lizenzierung des Programms. Eine Installation ist eine installierte Kopie des Programms auf einer physischen oder virtuellen Platte, die zur Ausführung auf einem Computer bereitgestellt wird. Der Lizenznehmer muss für jede Programminstallation eine Berechtigung erwerben.

L/N: L-SAGL-BUFMEP
D/N: L-SAGL-BUFMEP
P/N: L-SAGL-BUFMEP