LIZENZINFORMATION
Für die Lizenzierung der nachstehend aufgelisteten
Programme gelten zusätzlich zu den bereits zwischen dem Kunden und
IBM vereinbarten Programmlizenzbedingungen die Bedingungen der
folgenden Lizenzinformation. Falls der Kunde den für das Programm
geltenden Lizenzbedingungen nicht bereits zugestimmt hat, kommen
folgende Bedingungen zur Anwendung Internationale
Nutzungsbedingungen für Programmpakete (Z125-3301-14).
Programmname (Programmnummer):
IBM Aspera faspio Gateway V1.1.1 (5737-L87)
IBM Aspera faspio Client V1.1.1 (5737-L87)
Die folgenden Standardbedingungen gelten für die
Programmnutzung durch den Lizenznehmer.
Eingeschränktes Nutzungsrecht
Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, das Programm zur
Bereitstellung kommerzieller IT-Services für Dritte, zur Bereitstellung
kommerzieller Hosting-Services oder für kommerziell betriebenes Time-
Sharing einzusetzen oder das Programm zu vermieten, zu verleasen
oder Unterlizenzen für das Programm zu vergeben, sofern dies in
den maßgeblichen Vereinbarungen, unter denen der Lizenznehmer
die Berechtigungen zur Nutzung des Programms erworben hat,
nicht ausdrücklich vorgesehen ist.
Untersagte Nutzungen
Der Lizenznehmer darf das Programm nicht nutzen oder
Dritten die Berechtigung zur Nutzung des Programms erteilen, wenn
ein Versagen des Programms zu Todesfällen, Personenschäden,
Sach- oder Umweltschäden führen kann.
Unterstützungsprogramme
Der Lizenznehmer darf die nachstehend aufgeführten
Unterstützungsprogramme nur zur Unterstützung seiner Nutzung des Hauptprogramms im
Rahmen dieser Vereinbarung installieren und nutzen. Der Ausdruck
"nur zur Unterstützung seiner Nutzung" umfasst lediglich
notwendige Nutzungen oder Nutzungen, die im direkten Zusammenhang mit
der lizenzierten Nutzung des Hauptprogramms oder eines anderen
Unterstützungsprogramms stehen. Die Unterstützungsprogramme dürfen nicht für andere
Zwecke verwendet werden. Einem Unterstützungsprogramm können
Lizenzbedingungen beigefügt sein, die für die Nutzung des
Unterstützungsprogramms durch den Lizenznehmer gelten. Im Falle eines Widerspruchs
haben die Bedingungen dieses Lizenzinformationsdokuments Vorrang
vor den Bedingungen des Unterstützungsprogramms. Der
Lizenznehmer muss ausreichende Berechtigungen für das Programm als
Ganzes erwerben, um die Installation und Nutzung aller
Unterstützungsprogramme abzudecken, außer wenn in diesem Lizenzinformationsdokument
separate Berechtigungen bereitgestellt werden. Beispiel: Angenommen,
dieses Programm würde auf VPC-Basis (Virtual Processor Core,
virtueller Prozessorkern) lizenziert und der Lizenznehmer würde das
Hauptprogramm oder ein Unterstützungsprogramm auf einer 10-VPC-Maschine
und ein anderes Unterstützungsprogramm auf einer zweiten 10-VPC-
Maschine installieren, dann müsste er 20 VPC-Berechtigungen für das
Programm erwerben.
Unterstützungsprogramme:
IBM Aspera faspio Client
Programmschlüssel
Für Programme, zu deren Ausführung Schlüssel erforderlich
sind, darf der Lizenznehmer nicht mehr Schlüssel als
Berechtigungen in seinem Unternehmen besitzen.
Die folgenden Maßeinheiten können für die Programmnutzung
durch den Lizenznehmer gelten.
Installation
"Installation" ist eine Maßeinheit für die Lizenzierung des
Programms. Eine Installation ist eine installierte Kopie des Programms
auf einer physischen oder virtuellen Platte, die zur Ausführung
auf einem Computer bereitgestellt wird. Der Lizenznehmer muss
für jede Programminstallation eine Berechtigung erwerben.
L/N: L-SAGL-BUFMEP
D/N: L-SAGL-BUFMEP
P/N: L-SAGL-BUFMEP