LIZENZINFORMATION
Für die Lizenzierung der nachstehend aufgelisteten
Programme gelten zusätzlich zu den bereits zwischen dem Kunden und
IBM vereinbarten Programmlizenzbedingungen die Bedingungen der
folgenden Lizenzinformation. Falls der Kunde den für das Programm
geltenden Lizenzbedingungen nicht bereits zugestimmt hat, kommt
Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete (Z125-3301-14) zur
Anwendung.
Programmname (Programmnummer):
IBM Complaints Analytics 2.1 (5725-Y79)
Die folgenden Standardbedingungen gelten für die
Programmnutzung durch den Lizenznehmer.
Eingeschränktes Nutzungsrecht
Gemäß der Beschreibung in den Internationalen
Nutzungsbedingungen für Programmpakete ("IPLA") und dieser Lizenzinformation
gewährt IBM dem Lizenznehmer ein beschränktes Recht zur Nutzung des
Programms. Dieses Recht ist auf die Art der Nutzungsberechtigung, z.
B. Prozessor-Value-Unit ("PVU"), Ressourcen-Value-Unit ("RVU")
oder Value-Unit ("VU"), oder eine andere angegebene
Nutzungsstufe beschränkt, für die der Lizenznehmer laut
Berechtigungsnachweis (Proof of Entitlement = PoE) bezahlt hat. Die Nutzung des
Lizenznehmers kann außerdem auf eine bestimmte Maschine beschränkt sein,
ggf. darf er das Programm nur als Unterstützungsprogramm
verwenden oder die Nutzung kann sonstigen Beschränkungen unterliegen.
Da der Lizenznehmer nicht für den gesamten wirtschaftlichen
Wert des Programms bezahlt hat, sind andere Nutzungsarten ohne
Zahlung zusätzlicher Gebühren untersagt. Ferner ist der
Lizenznehmer nicht berechtigt, das Programm zur Bereitstellung
kommerzieller IT-Services für Dritte, zur Bereitstellung kommerzieller
Hosting-Services oder für kommerziell betriebenes Time-Sharing
einzusetzen oder das Programm zu vermieten, zu verleasen oder
Unterlizenzen für das Programm zu vergeben, sofern dies in den
maßgeblichen Vereinbarungen, unter denen der Lizenznehmer die
Berechtigungen zur Nutzung des Programms erworben hat, nicht ausdrücklich
vorgesehen ist. Dem Lizenznehmer werden abhängig von der Zahlung
zusätzlicher Gebühren oder unter abweichenden oder ergänzenden
Bedingungen ggf. weitere Rechte eingeräumt. IBM behält sich das Recht
vor, darüber zu entscheiden, ob dem Lizenznehmer weitere Rechte
gewährt werden.
Spezifikationen
Die Programmspezifikationen sind in den Abschnitten
"Description" und "Technical Information" der Ankündigungsschreiben des
Programms zu finden.
Untersagte Nutzungen
Der Lizenznehmer darf das Programm nicht nutzen oder
Dritten die Berechtigung zur Nutzung des Programms erteilen, wenn
ein Versagen des Programms zu Todesfällen, Personenschäden,
Sach- oder Umweltschäden führen kann.
Programm mit beschränktem Nutzungsrecht (Limited Use)
Dieses Programm wird nur zur Nutzung mit den nachfolgend
aufgeführten genannten Programmen und/oder Services oder ihren
Nachfolgeprodukten bereitgestellt. Es ist dem Lizenznehmer nicht gestattet,
dieses Programm in Verbindung mit anderer Software oder anderen
Services zu nutzen.
Genannte Programme und/oder Services:
IBM Surveillance Insight for Financial Services
Separat lizenzierter Code
Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur
Anwendung, wenn sie im Rahmen des geltenden Rechts, dem diese Lizenz
unterliegt, als ungültig oder undurchführbar erachtet werden. Jede
Komponente in der folgenden Liste wird als "separat lizenzierter Code"
eingestuft. IBM stellt dem Lizenznehmer diesen Code unter Lizenz auf
Basis der Bedingungen der geltenden Lizenzvereinbarungen der
Dritthersteller in den NON_IBM_LICENSE-Dateien zur Verfügung, die dem
Programm beigepackt sind. Ungeachtet der Bedingungen in der
Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer
und IBM unterliegt die Nutzung des gesamten separat
lizenzierten Codes durch den Lizenznehmer den Bedingungen der
Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller, sofern nachfolgend nichts anderes
angegeben ist.
Zukünftige Programmupdates oder Fixes können weiteren
separat lizenzierten Code enthalten, der zusammen mit den
zugehörigen Lizenzen ebenfalls in einer NON_IBM_LICENSE-Datei
aufgeführt ist, die dem Programmupdate oder Fix beigepackt ist. Der
Lizenznehmer bestätigt, dass er die Lizenzvereinbarungen in den
NON_IBM_LICENSE-Dateien gelesen und akzeptiert hat. Wenn der Lizenznehmer
die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller
nicht akzeptiert, darf er den separat lizenzierten Code nicht
nutzen.
Für ein Programm, das der Lizenznehmer unter den
Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA) oder den
Internationalen Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung
(ILAN) bezogen hat, gilt Folgendes: Wenn der Lizenznehmer der
ursprüngliche Lizenznehmer des Programms ist und die Lizenzvereinbarungen
der Dritthersteller nicht akzeptiert, kann er in
Übereinstimmung mit den Bedingungen im Abschnitt "Geld-zurück-Garantie" in
den beiden oben genannten IBM Vereinbarungen und unter
Einhaltung der dort angegebenen Frist das Programm zurückgeben.
Hinweis: Ungeachtet der Bedingungen in der
Lizenzvereinbarung des Drittherstellers, der Vereinbarung oder einer anderen
Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und IBM gilt Folgendes:
(a) IBM stellt den separat lizenzierten Code ohne jede
Gewährleistung zur Verfügung;
(b) IBM übernimmt keine Gewährleistung (ausdrücklich oder
stillschweigend) für den separat lizenzierten Code, einschließlich, aber
nicht beschränkt auf die Gewährleistung für Rechtsmängel, für die
Freiheit von Rechten Dritter, für das Recht auf
Nichtbeeinträchtigung, für die Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit
für einen bestimmten Zweck;
(c) IBM ist dem Lizenznehmer gegenüber nicht haftbar und
übernimmt keine Verpflichtung, ihn für irgendwelche Schäden
hinsichtlich des separat lizenzierten Codes schadlos zu halten, zu
entschädigen oder Ansprüche abzuwehren; und
(d) IBM haftet nicht für unmittelbare, mittelbare oder
sonstige Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf
Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen hinsichtlich
des separat lizenzierten Codes.
Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die
Gewährleistung und Haftung von IBM für den separat lizenzierten Code in
Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den
IBM Lizenzvereinbarungen für Deutschland und Österreich
angegeben sind.
Hinweis: IBM kann für Teile des separat lizenzierten Codes
unter Umständen eingeschränkte Unterstützung bereitstellen. Wenn
Unterstützung angeboten wird, sind Einzelheiten und zusätzlich geltende
Bedingungen in der Lizenzinformation (LI) zu finden.
Diese Liste enthält den separat lizenzierten Code:
spaCy Models 2.0
Chardet 3.0.4
Die folgenden Maßeinheiten können für die Programmnutzung
durch den Lizenznehmer gelten.
Ressourcen-Value-Unit (RVU)
"Ressourcen-Value-Unit" (RVU) ist eine Maßeinheit für die
Lizenzierung des Programms. RVU-Berechtigungsnachweise basieren auf der
Anzahl der Units einer bestimmten Ressource, die von dem Programm
genutzt oder verwaltet wird. Der Lizenznehmer muss eine
ausreichende Anzahl an Berechtigungen für die Anzahl an RVUs erwerben,
die entsprechend den Festlegungen in der nachfolgenden Tabelle
für die jeweilige Ressourcen in der Umgebung des Lizenznehmers
erforderlich sind. Die RVU-Berechtigungen beziehen sich auf das Programm
und den Ressourcentyp und dürfen nicht gegen die RVU-
Berechtigungen eines anderen Programms oder einer anderen Ressource
ausgetauscht, umgetauscht oder mit diesen zusammengefasst werden.
Zusätzlich zu den obigen Bestimmungen gelten die folgenden
Bedingungen für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer.
Die zum Zweck der RVU-Berechnung verwendeten Ressourcen
sind Einheiten zu 100.000 Entitäts-IDs. Eine Entitäts-ID ist
eine eindeutige Kennung für eine innerhalb des Programms
dargestellte Entität. Der Lizenznehmer muss ausreichende Berechtigungen
erwerben, um alle Entitäts-IDs innerhalb des Kundenkontos abzudecken,
für die eine Beschwerde innerhalb des Programms überwacht wird.
RVU-Umrechnungstabelle
1 bis 100 Ressourcen: 1,0 RVU pro Ressource
101 bis 250 Ressourcen, 100 RVUs plus 0,9 RVUs pro
Ressource bei mehr als 100
251 bis 500 Ressourcen: 235 RVUs plus 0,8 RVUs pro
Ressource bei mehr als 250
501 bis 750 Ressourcen, 435 RVUs plus 0,6 RVUs pro
Ressource bei mehr als 500
751 bis 1.250 Ressourcen: 585 RVUs plus 0,5 RVUs pro
Ressource bei mehr als 750
1.251 bis 2.000 Ressourcen, 835 RVUs plus 0,4 RVUs pro
Ressource bei mehr als 1.250
Über 2.000 Ressourcen: 1.135 RVUs plus 0,3 RVUs pro
Ressource bei mehr als 2.000
Vorausgesetzte Programme
Zusätzlich zu den Berechtigungen, die für das Programm
erforderlich sind, muss der Lizenznehmer außerdem mindestens eine
Berechtigung für IBM Surveillance Insight for Financial Services und
entweder für IBM Electronic Communication Surveillance Analytics
oder für IBM Voice Surveillance Analytics erwerben.
L/N: L-PFOR-B8RLN2
D/N: L-PFOR-B8RLN2
P/N: L-PFOR-B8RLN2