LIZENZINFORMATION

Für die Lizenzierung der nachstehend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich zu den bereits zwischen dem Kunden und IBM vereinbarten Programmlizenzbedingungen die Bedingungen der folgenden Lizenzinformation. Falls der Kunde den für das Programm geltenden Lizenzbedingungen nicht bereits zugestimmt hat, kommt Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete (Z125-3301-14) zur Anwendung.

Programmname (Programmnummer):
IBM Surveillance Insight for Financial Services 2.0.3 (5725- Y79)
IBM Surveillance Insight for Financial Services Non- Production 2.0.3 (5725-Y79)

Die folgenden Standardbedingungen gelten für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer.

Eingeschränktes Nutzungsrecht

Gemäß der Beschreibung in den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete ("IPLA") und dieser Lizenzinformation gewährt IBM dem Lizenznehmer ein beschränktes Recht zur Nutzung des Programms. Dieses Recht ist auf die Art der Nutzungsberechtigung, z. B. Prozessor-Value-Unit ("PVU"), Ressourcen-Value-Unit ("RVU") oder Value-Unit ("VU"), oder eine andere angegebene Nutzungsstufe beschränkt, für die der Lizenznehmer laut Berechtigungsnachweis (Proof of Entitlement = PoE) bezahlt hat. Die Nutzung des Lizenznehmers kann außerdem auf eine bestimmte Maschine beschränkt sein, ggf. darf er das Programm nur als Unterstützungsprogramm verwenden oder die Nutzung kann sonstigen Beschränkungen unterliegen. Da der Lizenznehmer nicht für den gesamten wirtschaftlichen Wert des Programms bezahlt hat, sind andere Nutzungsarten ohne Zahlung zusätzlicher Gebühren untersagt. Ferner ist der Lizenznehmer nicht berechtigt, das Programm zur Bereitstellung kommerzieller IT-Services für Dritte, zur Bereitstellung kommerzieller Hosting-Services oder für kommerziell betriebenes Time-Sharing einzusetzen oder das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen für das Programm zu vergeben, sofern dies in den maßgeblichen Vereinbarungen, unter denen der Lizenznehmer die Berechtigungen zur Nutzung des Programms erworben hat, nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Dem Lizenznehmer werden abhängig von der Zahlung zusätzlicher Gebühren oder unter abweichenden oder ergänzenden Bedingungen ggf. weitere Rechte eingeräumt. IBM behält sich das Recht vor, darüber zu entscheiden, ob dem Lizenznehmer weitere Rechte gewährt werden.

Spezifikationen

Die Programmspezifikationen sind in den Abschnitten "Description" und "Technical Information" der Ankündigungsschreiben des Programms zu finden.

Unterstützungsprogramme

Das Programm wird als Multiproduktpaket lizenziert und enthält die nachfolgend aufgeführten Unterstützungsprogramme. Der Lizenznehmer darf die Unterstützungsprogramme unter dieser Vereinbarung und im Rahmen der Berechtigungsnachweise (Proofs of Entitlement = PoEs) für das Programm nur zur Unterstützung des Hauptprogramms installieren und nutzen (sofern an anderer Stelle in dieser Lizenzinformation keine weitergehenden Rechte erteilt werden). Der Ausdruck "nur zur Unterstützung" umfasst nur die erforderliche Nutzung oder diejenige Nutzung, die im direkten Zusammenhang mit der lizenzierten Nutzung des Hauptprogramms oder eines anderen Unterstützungsprogramms oder gebündelten Programms steht. Die Unterstützungsprogramme dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Unterstützungsprogramme ohne das Hauptprogramm zu übertragen oder weiterzuvertreiben. Einem Unterstützungsprogramm können Lizenzbedingungen beigefügt sein, denen die Nutzung des betreffenden Unterstützungsprogramms durch den Lizenznehmer unterliegt. Im Falle eines Widerspruchs haben die Bedingungen dieses Lizenzinformationsdokuments Vorrang vor den Bedingungen des Unterstützungsprogramms. Wenn das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung des Programms abläuft oder erlischt, muss er die Nutzung der Unterstützungsprogramme einstellen und alle Kopien der Unterstützungsprogramme vernichten oder unverzüglich bei der Stelle zurückgeben, von der er das Programm bezogen hat. Hat der Lizenznehmer die Unterstützungsprogramme heruntergeladen, sollte er sich an die Stelle wenden, von der er das Programm bezogen hat. Um die Unterstützungsprogramme für eine Nutzung ohne die obigen Beschränkungen zu lizenzieren, sollte sich der Lizenznehmer bitte an seinen IBM Vertriebsbeauftragten oder an die Stelle wenden, von der er das Programm bezogen hat, um die entsprechende Lizenz zu erwerben.

Diese Liste enthält die Unterstützungsprogramme, die mit dem Programm lizenziert werden:
IBM Financial Crimes Insight with Watson, Private

Beschränkung bei der nicht produktiven Nutzung

Wenn das Programm als "Non-Production" gekennzeichnet ist, kann es nur als Teil der internen Entwicklungs- und Testumgebung des Lizenznehmers für interne, nicht produktionsbezogene Aktivitäten implementiert werden, einschließlich aber nicht abschließend zum Testen, zur Leistungsoptimierung, zur Fehlerdiagnose, zum internen Benchmarking, zur Bereitstellung, Qualitätssicherung und/oder Entwicklung intern verwendeter Zusätze oder Erweiterungen zum Programm unter Verwendung veröffentlichter Anwendungsprogrammierschnittstellen. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, irgendwelche Bestandteile des Programms für andere Zwecke zu nutzen, ohne die entsprechenden Produktionsberechtigungen zu erwerben.

Untersagte Verwendungen

Der Lizenznehmer darf das Programm allein oder in Kombination mit anderen Services oder Produkten nicht zur Unterstützung risikoreicher Aktivitäten (wie Entwurf, Konstruktion, Steuerung oder Wartung von Nuklearanlagen, Massentransportsystemen, Luftverkehrskontrollsystemen, Fahrzeugsteuerungssystemen, Waffensystemen oder für die Luftfahrzeugnavigation oder Luftfahrzeugkommunikation) oder für andere Aktivitäten verwenden, bei denen ein Versagen des Programms zum Tod oder zu ernsthaften Verletzungen führen kann, oder Dritten die Berechtigung zu einer solchen Verwendung erteilen.

Die folgenden Maßeinheiten können für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer gelten.

Installation

"Installation" ist eine Maßeinheit für die Lizenzierung des Programms. Eine Installation ist eine installierte Kopie des Programms auf einer physischen oder virtuellen Platte, die zur Ausführung auf einem Computer bereitgestellt wird. Der Lizenznehmer muss für jede Programminstallation eine Berechtigung erwerben.

L/N: L-PFOR-AX3J3J
D/N: L-PFOR-AX3J3J
P/N: L-PFOR-AX3J3J