LIZENZINFORMATION
Für die Lizenzierung der nachstehend aufgelisteten
Programme gelten zusätzlich zu den bereits zwischen dem Kunden und
IBM vereinbarten Programmlizenzbedingungen die Bedingungen der
folgenden Lizenzinformation. Falls der Kunde den für das Programm
geltenden Lizenzbedingungen nicht bereits zugestimmt hat, kommt
Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete (Z125-3301-14) zur
Anwendung.
Programmname (Programmnummer):
IBM Surveillance Insight for Financial Services 2.0.3 (5725-
Y79)
IBM Surveillance Insight for Financial Services Non-
Production 2.0.3 (5725-Y79)
Die folgenden Standardbedingungen gelten für die
Programmnutzung durch den Lizenznehmer.
Eingeschränktes Nutzungsrecht
Gemäß der Beschreibung in den Internationalen
Nutzungsbedingungen für Programmpakete ("IPLA") und dieser Lizenzinformation
gewährt IBM dem Lizenznehmer ein beschränktes Recht zur Nutzung des
Programms. Dieses Recht ist auf die Art der Nutzungsberechtigung, z.
B. Prozessor-Value-Unit ("PVU"), Ressourcen-Value-Unit ("RVU")
oder Value-Unit ("VU"), oder eine andere angegebene
Nutzungsstufe beschränkt, für die der Lizenznehmer laut
Berechtigungsnachweis (Proof of Entitlement = PoE) bezahlt hat. Die Nutzung des
Lizenznehmers kann außerdem auf eine bestimmte Maschine beschränkt sein,
ggf. darf er das Programm nur als Unterstützungsprogramm
verwenden oder die Nutzung kann sonstigen Beschränkungen unterliegen.
Da der Lizenznehmer nicht für den gesamten wirtschaftlichen
Wert des Programms bezahlt hat, sind andere Nutzungsarten ohne
Zahlung zusätzlicher Gebühren untersagt. Ferner ist der
Lizenznehmer nicht berechtigt, das Programm zur Bereitstellung
kommerzieller IT-Services für Dritte, zur Bereitstellung kommerzieller
Hosting-Services oder für kommerziell betriebenes Time-Sharing
einzusetzen oder das Programm zu vermieten, zu verleasen oder
Unterlizenzen für das Programm zu vergeben, sofern dies in den
maßgeblichen Vereinbarungen, unter denen der Lizenznehmer die
Berechtigungen zur Nutzung des Programms erworben hat, nicht ausdrücklich
vorgesehen ist. Dem Lizenznehmer werden abhängig von der Zahlung
zusätzlicher Gebühren oder unter abweichenden oder ergänzenden
Bedingungen ggf. weitere Rechte eingeräumt. IBM behält sich das Recht
vor, darüber zu entscheiden, ob dem Lizenznehmer weitere Rechte
gewährt werden.
Spezifikationen
Die Programmspezifikationen sind in den Abschnitten
"Description" und "Technical Information" der Ankündigungsschreiben des
Programms zu finden.
Unterstützungsprogramme
Das Programm wird als Multiproduktpaket lizenziert und
enthält die nachfolgend aufgeführten Unterstützungsprogramme. Der
Lizenznehmer darf die Unterstützungsprogramme unter dieser Vereinbarung
und im Rahmen der Berechtigungsnachweise (Proofs of Entitlement
= PoEs) für das Programm nur zur Unterstützung des
Hauptprogramms installieren und nutzen (sofern an anderer Stelle in dieser
Lizenzinformation keine weitergehenden Rechte erteilt werden). Der Ausdruck
"nur zur Unterstützung" umfasst nur die erforderliche Nutzung
oder diejenige Nutzung, die im direkten Zusammenhang mit der
lizenzierten Nutzung des Hauptprogramms oder eines anderen
Unterstützungsprogramms oder gebündelten Programms steht. Die
Unterstützungsprogramme dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden. Der
Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Unterstützungsprogramme ohne das
Hauptprogramm zu übertragen oder weiterzuvertreiben. Einem
Unterstützungsprogramm können Lizenzbedingungen beigefügt sein, denen die Nutzung
des betreffenden Unterstützungsprogramms durch den Lizenznehmer
unterliegt. Im Falle eines Widerspruchs haben die Bedingungen dieses
Lizenzinformationsdokuments Vorrang vor den Bedingungen des Unterstützungsprogramms.
Wenn das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung des Programms
abläuft oder erlischt, muss er die Nutzung der
Unterstützungsprogramme einstellen und alle Kopien der Unterstützungsprogramme
vernichten oder unverzüglich bei der Stelle zurückgeben, von der er
das Programm bezogen hat. Hat der Lizenznehmer die
Unterstützungsprogramme heruntergeladen, sollte er sich an die Stelle wenden, von
der er das Programm bezogen hat. Um die Unterstützungsprogramme
für eine Nutzung ohne die obigen Beschränkungen zu lizenzieren,
sollte sich der Lizenznehmer bitte an seinen IBM
Vertriebsbeauftragten oder an die Stelle wenden, von der er das Programm bezogen
hat, um die entsprechende Lizenz zu erwerben.
Diese Liste enthält die Unterstützungsprogramme, die mit
dem Programm lizenziert werden:
IBM Financial Crimes Insight with Watson, Private
Beschränkung bei der nicht produktiven Nutzung
Wenn das Programm als "Non-Production" gekennzeichnet ist,
kann es nur als Teil der internen Entwicklungs- und Testumgebung
des Lizenznehmers für interne, nicht produktionsbezogene
Aktivitäten implementiert werden, einschließlich aber nicht
abschließend zum Testen, zur Leistungsoptimierung, zur Fehlerdiagnose,
zum internen Benchmarking, zur Bereitstellung,
Qualitätssicherung und/oder Entwicklung intern verwendeter Zusätze oder
Erweiterungen zum Programm unter Verwendung veröffentlichter
Anwendungsprogrammierschnittstellen. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, irgendwelche
Bestandteile des Programms für andere Zwecke zu nutzen, ohne die
entsprechenden Produktionsberechtigungen zu erwerben.
Untersagte Verwendungen
Der Lizenznehmer darf das Programm allein oder in
Kombination mit anderen Services oder Produkten nicht zur Unterstützung
risikoreicher Aktivitäten (wie Entwurf, Konstruktion, Steuerung oder
Wartung von Nuklearanlagen, Massentransportsystemen,
Luftverkehrskontrollsystemen, Fahrzeugsteuerungssystemen, Waffensystemen oder für die
Luftfahrzeugnavigation oder Luftfahrzeugkommunikation) oder für andere Aktivitäten
verwenden, bei denen ein Versagen des Programms zum Tod oder zu
ernsthaften Verletzungen führen kann, oder Dritten die Berechtigung zu
einer solchen Verwendung erteilen.
Die folgenden Maßeinheiten können für die Programmnutzung
durch den Lizenznehmer gelten.
Installation
"Installation" ist eine Maßeinheit für die Lizenzierung des
Programms. Eine Installation ist eine installierte Kopie des Programms
auf einer physischen oder virtuellen Platte, die zur Ausführung
auf einem Computer bereitgestellt wird. Der Lizenznehmer muss
für jede Programminstallation eine Berechtigung erwerben.
L/N: L-PFOR-AX3J3J
D/N: L-PFOR-AX3J3J
P/N: L-PFOR-AX3J3J