LIZENZINFORMATION
Für die Lizenzierung der nachstehend aufgelisteten
Programme gelten zusätzlich zu den bereits zwischen dem Kunden und
IBM vereinbarten Programmlizenzbedingungen die Bedingungen der
folgenden Lizenzinformation. Falls der Kunde den für das Programm
geltenden Lizenzbedingungen nicht bereits zugestimmt hat, kommt IBM
Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete (Z125-3301-14) zur
Anwendung.
Programmname: IBM Counter Fraud and Improper Payments
Management for Government v1.5.0.5
Programmnummer: 5725-P56
Gemäß der Beschreibung in den Internationalen
Nutzungsbedingungen für Programmpakete ("IPLA") und dieser Lizenzinformation
gewährt IBM dem Lizenznehmer ein beschränktes Recht zur Nutzung des
Programms. Dieses Recht ist auf die Art der Nutzungsberechtigung, z.
B. Prozessor-Value-Unit ("PVU") oder Value-Unit ("VU"), oder
eine andere angegebene Nutzungsstufe beschränkt, für die der
Lizenznehmer laut Berechtigungsnachweis (Proof of Entitlement = PoE)
bezahlt hat. Die Nutzung des Lizenznehmers kann auf eine bestimmte
Maschine beschränkt sein, ggf. darf er das Programm nur als
Unterstützungsprogramm verwenden oder die Nutzung kann sonstigen Beschränkungen
unterliegen. Da der Lizenznehmer nicht für den gesamten wirtschaftlichen
Wert des Programms bezahlt hat, sind andere Nutzungsarten ohne
Zahlung zusätzlicher Gebühren untersagt. Ferner ist der
Lizenznehmer, wie in den IPLA festgelegt, nicht berechtigt, das Programm
zur Bereitstellung kommerzieller IT-Services für Dritte, zur
Bereitstellung kommerzieller Hosting-Services oder für kommerziell
betriebenes Time-Sharing einzusetzen oder das Programm zu vermieten, zu
verleasen oder Unterlizenzen für das Programm zu vergeben, sofern
dies in den maßgeblichen Vereinbarungen, unter denen der
Lizenznehmer die Berechtigungen zur Nutzung des Programms erworben hat,
nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Dem Lizenznehmer werden
abhängig von der Zahlung zusätzlicher Gebühren oder unter
abweichenden oder ergänzenden Bedingungen ggf. weitere Rechte
eingeräumt. IBM behält sich das Recht vor, darüber zu entscheiden, ob
dem Lizenznehmer weitere Rechte gewährt werden.
Die Programmspezifikationen sind in den Abschnitten
"Description" und "Technical Information" der Ankündigungsschreiben des
Programms zu finden.
Unterstützungsprogramme
Das Programm wird als Multiproduktpaket lizenziert und
enthält die nachfolgend aufgeführten Unterstützungsprogramme. Der
Lizenznehmer darf die Unterstützungsprogramme unter dieser Vereinbarung
und im Rahmen der Berechtigungsnachweise (Proofs of Entitlement
= PoEs) für das Programm nur zur Unterstützung des
Hauptprogramms installieren und nutzen (sofern an anderer Stelle in dieser
Lizenzinformation keine weitergehenden Rechte erteilt werden). Der Ausdruck
"nur zur Unterstützung" umfasst nur die erforderliche Nutzung
oder diejenige Nutzung, die im direkten Zusammenhang mit der
lizenzierten Nutzung des Hauptprogramms oder eines anderen
Unterstützungsprogramms steht. Die Unterstützungsprogramme dürfen nicht für andere
Zwecke verwendet werden. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt,
die Unterstützungsprogramme ohne das Hauptprogramm zu
übertragen oder weiterzuvertreiben. Einem Unterstützungsprogramm
können Lizenzbedingungen beigefügt sein, denen die Nutzung des
betreffenden Unterstützungsprogramms durch den Lizenznehmer unterliegt.
Im Falle eines Widerspruchs haben die Bedingungen dieses
Lizenzinformationsdokuments Vorrang vor den Bedingungen des Unterstützungsprogramms.
Wenn das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung des Programms
abläuft oder erlischt, muss er die Nutzung der
Unterstützungsprogramme einstellen und alle Kopien der Unterstützungsprogramme
vernichten oder unverzüglich bei der Stelle zurückgeben, von der er
das Programm bezogen hat. Hat der Lizenznehmer die
Unterstützungsprogramme heruntergeladen, sollte er sich an die Stelle wenden, von
der er das Programm bezogen hat. Um die Unterstützungsprogramme
für eine Nutzung ohne die obigen Beschränkungen zu lizenzieren,
sollte sich der Lizenznehmer bitte an seinen IBM
Vertriebsbeauftragten oder an die Stelle wenden, von der er das Programm bezogen
hat, um die entsprechende Lizenz zu erwerben.
Diese Liste enthält die Unterstützungsprogramme, die mit
dem Programm lizenziert werden:
IBM DB2 Enterprise Server Edition Version 10.5
IBM Cognos Business Intelligence Analytics Administrator
10.2.2
IBM Integration Bus 9.0
IBM SPSS Collaboration and Deployment Services 7.0
IBM SPSS Modeler Server Gold 17.0
IBM SPSS Modeler Gold 17.0 (keyless)
IBM SPSS Statistics Standard 23.0
IBM SPSS Statistics Server Standard 23.0
WebSphere Application Server Network Deployment 8.5.5
IBM InfoSphere Identity Insight 8.1
IBM i2 Intelligence Analysis Platform 3.0.9
IBM i2 Analyst's Notebook Premium 8.9.11
WebSphere MQ 7.5
IBM Case Manager 5.2.1
IBM Operational Decision Manager 8.7
IBM Cognos Business Intelligence Supplementary Languages
Documentation 10.2.2
IBM Cognos Business Intelligence Samples 10.2.2
IBM Cognos Business Intelligence Mobile Server 10.2.2
IBM InfoSphere Federation Server 10.5
IBM Watson Explorer Advanced Edition 10.0
SPSS Analytic Server Hadoop Pushback 2.0
IBM Security Directory Server V6.4
IBM Installation Manager and Packaging Utility for the
Rational Software Development Platform 1.8.3
IBM SPSS Collaboration and Deployment Services - Real Time
Scoring 7.0
IBM i2 Analyst's Notebook Connector for Esri 8.9.11
IBM DB2 Encryption Offering 10.5.0.5
IBM InfoSphere DataStage v11.3
IBM InfoSphere DataStage and QualityStage Designer V11.3
IBM Watson Content Analytics 3.5
Nicht zugelassene Komponenten
Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung hat der
Lizenznehmer keine Berechtigung zur Nutzung einer der folgenden
Komponenten oder Funktionen des Programms:
IBM SPSS Modeler Client Social Network Analysis (of IBM
SPSS Modeler Gold)
IBM SPSS Modeler Server Social Network Analysis (of IBM
SPSS Modeler Gold)
Intelligent Management functions (of IBM WebSphere
Application Server Network Deployment)
IBM Security Directory Server Proxy server (of IBM Security
Directory Server)
Whitepages Application (of IBM Security Directory Server)
Content Analytics Studio (of IBM Watson Explorer Advanced
Edition)
IBM InfoSphere DataStage Balanced Optimization (of IBM
InfoSphere DataStage)
IBM InfoSphere DataStage Pack for SAS (of IBM InfoSphere
DataStage)
Compliance-Management-Programme
Das Programm kann verwendet werden, um den Lizenznehmer bei
der Einhaltung seiner Compliance-Verpflichtungen zu
unterstützen, die auf Gesetzen, Verordnungen, Normen oder Verfahren
beruhen können. Sämtliche Anweisungen, empfohlenen Vorgehensweisen
oder Anleitungen, die in dem Programm enthalten sind, stellen
keine rechtliche, betriebswirtschaftliche oder sonstige fachliche
Beratung dar und dem Lizenznehmer wird dringend geraten,
juristische, betriebswirtschaftliche oder anderweitige fachlich
kompetente Beratung in Anspruch zu nehmen. Der Lizenznehmer ist allein
dafür verantwortlich sicherzustellen, dass von ihm selbst und
durch die von ihm ausgeübten Aktivitäten sowie durch seine
Anwendungen und Systeme alle anwendbaren Gesetze, Verordnungen, Normen
oder Verfahren eingehalten werden. Durch den Einsatz dieses
Programms ist die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Normen oder
Verfahren nicht garantiert.
Separat lizenzierter Code
Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur
Anwendung, wenn sie im Rahmen des geltenden Rechts, dem diese Lizenz
unterliegt, als ungültig oder undurchführbar erachtet werden. Jede
Komponente in der folgenden Liste wird als "separat lizenzierter Code"
eingestuft. IBM stellt dem Lizenznehmer diesen Code unter Lizenz auf
Basis der Bedingungen der geltenden Lizenzvereinbarungen der
Dritthersteller in den NON_IBM_LICENSE-Dateien zur Verfügung, die dem
Programm beigepackt sind. Ungeachtet der Bedingungen in der
Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer
und IBM unterliegt die Nutzung des gesamten separat
lizenzierten Codes durch den Lizenznehmer den Bedingungen der
Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller, sofern nachfolgend nichts anderes
angegeben ist.
Zukünftige Programmupdates oder Fixes können weiteren
separat lizenzierten Code enthalten, der zusammen mit den
zugehörigen Lizenzen ebenfalls in einer NON_IBM_LICENSE-Datei
aufgeführt ist, die dem Programmupdate oder Fix beigepackt ist. Der
Lizenznehmer bestätigt, dass er die Lizenzvereinbarungen in den
NON_IBM_LICENSE-Dateien gelesen und akzeptiert hat. Wenn der Lizenznehmer
die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller
nicht akzeptiert, darf er den separat lizenzierten Code nicht
nutzen.
Für ein Programm, das der Lizenznehmer unter den
Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA) oder den
Internationalen Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung
(ILAN) bezogen hat, gilt Folgendes: Wenn der Lizenznehmer der
ursprüngliche Lizenznehmer des Programms ist und die Lizenzvereinbarungen
der Dritthersteller nicht akzeptiert, kann er in
Übereinstimmung mit den Bedingungen im Abschnitt "Geld-zurück-Garantie" in
den beiden oben genannten IBM Vereinbarungen und unter
Einhaltung der dort angegebenen Frist das Programm zurückgeben.
Hinweis: Ungeachtet der Bedingungen in der
Lizenzvereinbarung des Drittherstellers, der Vereinbarung oder einer anderen
Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und IBM gilt Folgendes:
(a) IBM stellt den separat lizenzierten Code ohne jede
Gewährleistung zur Verfügung;
(b) IBM übernimmt keine Gewährleistung (ausdrücklich oder
stillschweigend) für den separat lizenzierten Code, einschließlich, aber
nicht beschränkt auf die Gewährleistung für Rechtsmängel, für die
Freiheit von Rechten Dritter, für das Recht auf
Nichtbeeinträchtigung, für die Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit
für einen bestimmten Zweck;
(c) IBM ist dem Lizenznehmer gegenüber nicht haftbar und
übernimmt keine Verpflichtung, ihn für irgendwelche Schäden
hinsichtlich des separat lizenzierten Codes schadlos zu halten, zu
entschädigen oder Ansprüche abzuwehren; und
(d) IBM haftet nicht für unmittelbare, mittelbare oder
sonstige Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf
Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen hinsichtlich
des separat lizenzierten Codes.
Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die
Gewährleistung und Haftung von IBM für den separat lizenzierten Code in
Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den
IBM Lizenzvereinbarungen für Deutschland und Österreich
angegeben sind.
Hinweis: IBM kann für Teile des separat lizenzierten Codes
unter Umständen eingeschränkte Unterstützung bereitstellen. Wenn
Unterstützung angeboten wird, sind Einzelheiten und zusätzlich geltende
Bedingungen in der Lizenzinformation (LI) zu finden.
Diese Liste enthält den separat lizenzierten Code:
Sandcastle Help File Builder
Quellenkomponenten und Mustermaterialien
Das Programm kann einige Komponenten in Form von Quellcode
("Quellenkomponenten") und sonstige Materialien, die als Mustermaterialien
gekennzeichnet sind, enthalten. Der Lizenznehmer darf die
Quellenkomponenten und Mustermaterialien nur für den internen Gebrauch
kopieren und ändern, sofern eine solche Verwendung im Rahmen der
Lizenzrechte dieser Vereinbarung erfolgt und der Lizenznehmer die in den
Quellenkomponenten oder Mustermaterialien enthaltenen Copyrightvermerke oder
Hinweise weder ändert noch löscht. IBM stellt die Quellenkomponenten
und Mustermaterialien ohne eine Verpflichtung zur
Unterstützung, ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und ohne jegliche
Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) zur Verfügung,
insbesondere ohne Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von
Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die
Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.
Programmschlüssel
Für Programme, zu deren Ausführung Schlüssel erforderlich
sind, darf der Lizenznehmer nicht mehr Schlüssel als
Berechtigungen in seinem Unternehmen besitzen.
Bedingungen für Microsoft Visual Studio
Das Programm kann Microsoft Visual Studio SDK-Code
enthalten. Es ist dem Lizenznehmer nicht gestattet, diesen Code zur
Entwicklung von Erweiterungen für Microsoft Visual Studio zu nutzen.
Untersagte Verwendungen
Der Lizenznehmer darf das Programm oder irgendwelche Teile
des Programms, allein oder in Kombination mit anderen
Produkten, nicht zur Unterstützung risikoreicher Aktivitäten (wie
Entwurf, Konstruktion, Kontrolle oder Wartung von nuklearen
Einrichtungen, für Massentransportsysteme, Flugzeugsteuerungen, bei der
Flugzeugnavigation oder der Kommunikation beim Flugverkehr, in Waffensystemen)
oder für andere Aktivitäten verwenden, bei denen ein Versagen
des Programms zum Tod oder zu ernsthaften Verletzungen führen
kann, oder Dritten die Berechtigung dazu erteilen.
Export- und Importbeschränkungen
Dieses Programm kann Verschlüsselungstechnologie enthalten.
Die Übertragung des Programms an andere Benutzer oder deren
Verwendung des Programms ist möglicherweise untersagt oder unterliegt
den Gesetzen, Verordnungen oder Bestimmungen für den Export
oder Import, einschließlich der Export Administration
Regulations (Exportkontrollbestimmungen) der Vereinigten Staaten. Der
Lizenznehmer übernimmt die gesamte Verantwortung für die Einhaltung
aller anwendbaren Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen
hinsichtlich des Exports, Imports oder der Verwendung dieses Programms,
einschließlich der US-Beschränkungen, die für Exporte und Reexporte
gelten. Die Exportklassifizierung dieses Programms kann über die
folgende Adresse festgestellt werden: https://www.ibm.
com/products/exporting/.
Daten und Services von Drittanbietern
Das Programm kann Links auf oder zum Zugriff auf
Datenservices, Datenbanken, Web-Services, Software oder Inhalte von
Drittanbietern (im Folgenden als "Inhalte" bezeichnet) enthalten. Der
Zugriff auf diese Inhalte wird ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und
ohne jegliche Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend)
zur Verfügung gestellt, insbesondere ohne Gewährleistung für
Rechtsmängel, für die Freiheit von Rechten Dritter, für das Recht auf
Nichtbeeinträchtigung, für die Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit
für einen bestimmten Zweck. Der Zugriff kann vom jeweiligen
Drittanbieter nach eigenem Ermessen jederzeit gesperrt werden. Der
Lizenznehmer muss ggf. separate Vereinbarungen mit den Drittanbietern
über den Zugriff und die Nutzung dieser Inhalte abschließen. IBM
ist an solchen separaten Vereinbarungen nicht beteiligt und der
Lizenznehmer erklärt sich aufgrund der ausdrücklichen Bedingung dieser
Lizenz damit einverstanden, die Bedingungen der separaten
Vereinbarungen einzuhalten.
Währungs-Value-Unit (CVU)
"Währungs-Value-Unit" (Currency Value Unit = CVU) ist eine
Maßeinheit für die Lizenzierung des Programms. Eine Umrechnungseinheit
(Conversion Unit = CU) ist ein währungsunabhängiges Maß für
Geldbeträge, die für die Lizenzierung des Programms relevant sind.
Währungsspezifische Geldbeträge müssen anhand der CU-Tabelle unter http://www.
ibm.com/software/licensing/conversion_unit_table.html in CUs
umgerechnet und anschließend durch die verwendete Messgröße (Designated
Measure) des Programms dividiert werden, um die Einheiten (Units) zu
erhalten, für die der Lizenznehmer ausreichende CVU-Berechtigungen
erwerben muss, wie in der nachstehenden Tabelle angegeben. CVU-
Berechtigungen sind programmspezifisch und dürfen nicht gegen die CVU-
Berechtigungen eines anderen Programms ausgetauscht, umgetauscht oder mit
diesen zusammengefasst werden.
Prozessor-Value-Unit (PVU)
"Prozessor-Value-Unit" (PVU) ist eine Maßeinheit für die
Lizenzierung des Programms. Die Anzahl der erforderlichen PVU-
Berechtigungen basiert auf der Prozessortechnologie (siehe die PVU-Tabelle
mit Unterteilung nach Vendor, Brand, Typ und Modellnummer des
Prozessors unter http://www.ibm.
com/software/lotus/passportadvantage/pvu_licensing_for_customers.html) und der Anzahl der Prozessoren, die dem Programm zur
Verfügung stehen. Nach der weiterhin gültigen Definition von IBM ist
für die Zwecke der PVU-basierten Lizenzierung jeder
Prozessorkern auf einem Chip ein Prozessor. Ein Doppelkernprozessorchip
hat zum Beispiel zwei Prozessorkerne.
Der Lizenznehmer kann das Programm entweder mit
Lizenzierung auf Basis der vollständigen Kapazität (Full Capacity) oder
mit Lizenzierung auf Basis der Virtualisierungskapazität (Sub-
Capacity) gemäß den Passport Advantage Sub-Capacity-Lizenzbedingungen
(siehe die Webseite unten) implementieren. Bei Full-Capacity-
Lizenzierung muss der Lizenznehmer eine ausreichende Anzahl an PVU-
Berechtigungen für alle aktivierten Prozessorkerne* in der physischen
Hardwareumgebung erwerben, die dem Programm zur Verfügung stehen oder von
dem Programm verwaltet werden, mit Ausnahme der Server, auf
denen das Programm permanent entfernt worden ist. Bei
Lizenzierung auf Basis der Virtualisierungskapazität muss der
Lizenznehmer gemäß der Definition in den "Virtualization Capacity
License Counting Rules" unter http://www.ibm.
com/software/lotus/passportadvantage/Counting_Software_licenses_using_specific_virtualization_technologies.html eine ausreichende Anzahl an Berechtigungen für alle
aktivierten Prozessorkerne erwerben, die dem Programm zur Verfügung
stehen oder von dem Programm verwaltet werden.
* Ein "aktivierter Prozessorkern" ist ein Prozessorkern,
der in einem physischen oder in einem virtuellen Server genutzt
werden kann, unabhängig davon, ob die Kapazität des Prozessorkerns
über Virtualisierungstechnologien, Betriebssystembefehle, BIOS-
Einstellungen oder vergleichbare Maßnahmen eingeschränkt werden kann oder
eingeschränkt ist.
Allgemeine Bedingungen für Gebühren
Für die Zwecke der CVU-Lizenzierung entspricht der
Geldbetrag den maximalen kumulierten Steuereinnahmen des Lizenznehmers
in einem beliebigen Zeitraum von 12 aufeinanderfolgenden
Monaten. Die verwendete Messgröße sind 100 Millionen CUs.
Umrechnungstabelle für Währungs-Value-Units (Currency Value
Units = CVUs)
1 bis 2 Units, 1,00 CVU pro Unit
3 bis 5 Units, 2 CVUs plus 0,90 CVUs pro Unit bei mehr als 2
6 bis 10 Units, 4,7 CVUs plus 0,80 CVUs pro Unit bei mehr
als 5
11 bis 20 Units, 8,7 CVUs plus 0,70 CVUs pro Unit bei mehr
als 10
21 bis 35 Units, 15,7 CVUs plus 0,60 CVUs pro Unit bei mehr
als 20
36 bis 50 Units, 24,7 CVUs plus 0,45 CVUs pro Unit bei mehr
als 35
Über 50 Units, 31,45 CVUs plus 0,30 CVUs pro Unit bei mehr
als 50
Programmspezifische Bedingungen
Allgemeine Nutzungsbeschränkungen
Das Programm darf nur zur Bekämpfung oder für andere
Maßnahmen genutzt werden, die darauf ausgerichtet sind, Betrugsfälle,
Finanzstraftaten und falsche Zahlungen aufzudecken und/oder zu verhindern.
Die IBM Counter-fraud Management Artifacts sind ausschließlich
zur Verwendung in Verbindung mit den Unterstützungsprogrammen
im Rahmen der Nutzung des Programms vorgesehen.
"IBM Counter-fraud Management Artifacts" sind Materialien,
die mit den Unterstützungsprogrammen erstellt werden.
Spezifische Nutzungsbeschränkungen für bestimmte
Unterstützungsprogramme
1. IBM SPSS Data Access Pack (von IBM SPSS Modeler and IBM
SPSS Statistics)
Das IBM SPSS Data Access Pack wird ausschließlich zur
Verwendung mit den folgenden Unterstützungsprogrammen bereitgestellt:
IBM SPSS Statistics, IBM SPSS Modeler, IBM SPSS Collaboration
and Deployment Services und IBM SPSS Decision Management. Weder
der Lizenznehmer noch eine Anwendung, ein Programm oder eine
Einheit sind berechtigt, auf die Services des
Unterstützungsprogramms zuzugreifen oder diese zu nutzen; ausgenommen von dieser
Einschränkung ist der Zugriff auf das Unterstützungsprogramm zur
Ausführung von Verwaltungsfunktionen für das Unterstützungsprogramm,
wie Sicherung, Wiederherstellung und berechtigte Konfiguration.
2. HL7 Vocabulary (von IBM WebSphere Message Broker)
This product includes all or a portion of the HL7
Vocabulary database, or is derived from the HL7 Vocabulary database,
subject to a license from Health Level Seven International. Your
use of the HL7 Vocabulary database and HL7 codes also is
subject to this license, a copy of which is accessible through the
following link: http://www.hl7.
org/documentcenter/public/gforge_include/hl7_eula.html. The current complete HL7 Vocabulary database is also
available through this link. The HL7 Vocabulary database and HL7
codes are copyright © 1989-2008, Health Level Seven
International. All rights reserved. THE HL7 VOCABULARY DATABASE IS
PROVIDED "AS IS." ANY EXPRESS OR IMPLIED WARRANTIES ARE DISCLAIMED,
INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF
MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE.
3. Watson Explorer Advanced Edition
Der Lizenznehmer darf den gesamten im Repository des
Programms gespeicherten Inhalt und bis zu 10 Gigabyte an Inhalt, der
nicht im Repository des Programms gespeichert ist, zur Verwendung
mit 'Non-Analytics Collections' analysieren. Der Lizenznehmer
darf bis zu 100 Gigabyte an Inhalt, der im Repository des
Programms gespeichert ist, zur Verwendung mit 'Analytics Collections'
analysieren. Ein Gigabyte entspricht 2 hoch 30 Byte. Analytics
Collections sind Datensammlungen, die in der Watson Explorer Annotation
Administration Console, in der Watson Explorer Content Analytics
Administration Console oder über die API des Typs "Content Analytics" oder
"Analytics" erstellt werden. Zu Non-Analytics Collections zählen alle
anderen vom Programm analysierten Inhalte.
4. IBM DB2
- Berechtigung: Verhältnis 1 PVU/1 PVU
- Nutzungsbeschränkungen: Nutzung durch Hauptprogramm
"Verhältnis n/m" bedeutet, dass der Lizenznehmer insgesamt
eine bestimmte Anzahl ('n') von Berechtigungen für das
Unterstützungsprogramm im Verhältnis zur jeweils angegebenen Anzahl ('m') von
Berechtigungen für das Hauptprogramm erhält. Sofern nicht anders
angegeben, wird die Anzahl der Berechtigungen für das
Unterstützungsprogramm auf ein Vielfaches von 'n' aufgerundet. Wenn ein Programm
zum Beispiel 100 PVUs für ein Unterstützungsprogramm für
jeweils 500 erworbene PVUs des Hauptprogramms enthält und der
Lizenznehmer 1.200 PVUs des Programms erwirbt, ist er berechtigt, das
Unterstützungsprogramm zu installieren und dem Unterstützungsprogramm
Prozessorkerne bis zu einem Volumen von 300 PVUs zur Verfügung zu stellen
oder vom Unterstützungsprogramm verwalten zu lassen. Die PVUs,
die auf die Installation des Unterstützungsprogramms entfallen,
müssen in die Gesamtzahl der PVUs, die für die
Programminstallation des Lizenznehmers erforderlich sind, nicht einberechnet
werden (sie müssen aber evtl. aus anderen Gründen gezählt werden,
z. B. bei der Zuordnung der Prozessorkerne zum Hauptprogramm).
"Nutzung durch Hauptprogramm" bedeutet, dass das
Unterstützungsprogramm ausschließlich zur Nutzung durch das Hauptprogramm
bereitgestellt wird. Weder der Lizenznehmer noch eine Anwendung, ein
Programm oder eine Einheit sind berechtigt, direkt auf die Services
des Unterstützungsprogramms zuzugreifen oder diese zu nutzen;
ausgenommen von dieser Einschränkung ist der Zugriff auf das
Unterstützungsprogramm zur Ausführung von Verwaltungsfunktionen für das
Unterstützungsprogramm, wie Sicherung, Wiederherstellung und berechtigte
Konfiguration.
5. IBM InfoSphere DataStage
- IBM InfoSphere DataStage-Berechtigung: 280 PVUs
- IBM InfoSphere DataStage and QualityStage Designer-
Berechtigung: 2 berechtigte Benutzer
"Berechtigter Benutzer" ist eine Maßeinheit für die
Lizenzierung des Unterstützungsprogramms. Ein berechtigter Benutzer ist
eine bestimmte Person, der Zugriff auf das
Unterstützungsprogramm erteilt wird. Das Unterstützungsprogramm kann auf beliebig
vielen Computern oder Servern installiert werden und jeder
berechtigte Benutzer kann gleichzeitig auf eine beliebige Anzahl von
Instanzen des Unterstützungsprogramms zugreifen. Der Lizenznehmer
muss für jeden berechtigten Benutzer, der auf beliebige Weise
direkt oder indirekt (z. B. über ein Multiplexing-Programm, eine
Einheit oder einen Anwendungsserver) auf das Unterstützungsprogramm
zugreift, eine separate, dedizierte Berechtigung erwerben. Eine
Berechtigung für einen berechtigten Benutzer ist diesem eindeutig
zugeordnet und darf weder gemeinsam genutzt noch neu zugeordnet
werden, außer zur permanenten Übertragung der Berechtigung für
einen berechtigten Benutzer auf eine andere Person.
Im Zusammenhang mit Arbeits- oder Staging-Dateien darf der
Lizenznehmer Data Set-Dateien nur über die Data Set-Stage von IBM
InfoSphere DataStage erstellen oder darauf zugreifen.
L/N: L-DMAE-9VBS5M
D/N: L-DMAE-9VBS5M
P/N: L-DMAE-9VBS5M