LIZENZINFORMATION

Für die Lizenzierung der nachstehend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich zu den bereits zwischen dem Kunden und IBM vereinbarten Programmlizenzbedingungen die Bedingungen der folgenden Lizenzinformation. Falls der Kunde den für das Programm geltenden Lizenzbedingungen nicht bereits zugestimmt hat, kommt IBM Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete (Z125-3301-14) zur Anwendung.

Programmname: IBM Counter-Financial Crimes Management for Banking v1.5.0.5
Programmnummer: 5725-P56

Gemäß der Beschreibung in den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete ("IPLA") und dieser Lizenzinformation gewährt IBM dem Lizenznehmer ein beschränktes Recht zur Nutzung des Programms. Dieses Recht ist auf die Art der Nutzungsberechtigung, z. B. Prozessor-Value-Unit ("PVU") oder Value-Unit ("VU"), oder eine andere angegebene Nutzungsstufe beschränkt, für die der Lizenznehmer laut Berechtigungsnachweis (Proof of Entitlement = PoE) bezahlt hat. Die Nutzung des Lizenznehmers kann auf eine bestimmte Maschine beschränkt sein, ggf. darf er das Programm nur als Unterstützungsprogramm verwenden oder die Nutzung kann sonstigen Beschränkungen unterliegen. Da der Lizenznehmer nicht für den gesamten wirtschaftlichen Wert des Programms bezahlt hat, sind andere Nutzungsarten ohne Zahlung zusätzlicher Gebühren untersagt. Ferner ist der Lizenznehmer, wie in den IPLA festgelegt, nicht berechtigt, das Programm zur Bereitstellung kommerzieller IT-Services für Dritte, zur Bereitstellung kommerzieller Hosting-Services oder für kommerziell betriebenes Time-Sharing einzusetzen oder das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen für das Programm zu vergeben, sofern dies in den maßgeblichen Vereinbarungen, unter denen der Lizenznehmer die Berechtigungen zur Nutzung des Programms erworben hat, nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Dem Lizenznehmer werden abhängig von der Zahlung zusätzlicher Gebühren oder unter abweichenden oder ergänzenden Bedingungen ggf. weitere Rechte eingeräumt. IBM behält sich das Recht vor, darüber zu entscheiden, ob dem Lizenznehmer weitere Rechte gewährt werden.

Die Programmspezifikationen sind in den Abschnitten "Description" und "Technical Information" der Ankündigungsschreiben des Programms zu finden.

Unterstützungsprogramme

Das Programm wird als Multiproduktpaket lizenziert und enthält die nachfolgend aufgeführten Unterstützungsprogramme. Der Lizenznehmer darf die Unterstützungsprogramme unter dieser Vereinbarung und im Rahmen der Berechtigungsnachweise (Proofs of Entitlement = PoEs) für das Programm nur zur Unterstützung des Hauptprogramms installieren und nutzen (sofern an anderer Stelle in dieser Lizenzinformation keine weitergehenden Rechte erteilt werden). Der Ausdruck "nur zur Unterstützung" umfasst nur die erforderliche Nutzung oder diejenige Nutzung, die im direkten Zusammenhang mit der lizenzierten Nutzung des Hauptprogramms oder eines anderen Unterstützungsprogramms steht. Die Unterstützungsprogramme dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Unterstützungsprogramme ohne das Hauptprogramm zu übertragen oder weiterzuvertreiben. Einem Unterstützungsprogramm können Lizenzbedingungen beigefügt sein, denen die Nutzung des betreffenden Unterstützungsprogramms durch den Lizenznehmer unterliegt. Im Falle eines Widerspruchs haben die Bedingungen dieses Lizenzinformationsdokuments Vorrang vor den Bedingungen des Unterstützungsprogramms. Wenn das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung des Programms abläuft oder erlischt, muss er die Nutzung der Unterstützungsprogramme einstellen und alle Kopien der Unterstützungsprogramme vernichten oder unverzüglich bei der Stelle zurückgeben, von der er das Programm bezogen hat. Hat der Lizenznehmer die Unterstützungsprogramme heruntergeladen, sollte er sich an die Stelle wenden, von der er das Programm bezogen hat. Um die Unterstützungsprogramme für eine Nutzung ohne die obigen Beschränkungen zu lizenzieren, sollte sich der Lizenznehmer bitte an seinen IBM Vertriebsbeauftragten oder an die Stelle wenden, von der er das Programm bezogen hat, um die entsprechende Lizenz zu erwerben.

Diese Liste enthält die Unterstützungsprogramme, die mit dem Programm lizenziert werden:
IBM DB2 Enterprise Server Edition Version 10.5
IBM Cognos Business Intelligence Analytics Administrator 10.2.2
IBM Integration Bus 9.0
IBM SPSS Collaboration and Deployment Services 7.0
IBM SPSS Modeler Server Gold 17.0
IBM SPSS Modeler Gold 17.0 (keyless)
IBM SPSS Statistics Standard 23.0
IBM SPSS Statistics Server Standard 23.0
WebSphere Application Server Network Deployment 8.5.5
IBM InfoSphere Identity Insight 8.1
IBM i2 Intelligence Analysis Platform 3.0.9
IBM i2 Analyst's Notebook Premium 8.9.11
WebSphere MQ 7.5
IBM Case Manager 5.2.1
IBM Operational Decision Manager 8.7
IBM Cognos Business Intelligence Supplementary Languages Documentation 10.2.2
IBM Cognos Business Intelligence Samples 10.2.2
IBM Cognos Business Intelligence Mobile Server 10.2.2
IBM InfoSphere Federation Server 10.5
IBM Watson Explorer Advanced Edition 10.0
SPSS Analytic Server Hadoop Pushback 2.0
IBM Security Directory Server V6.4
IBM Installation Manager and Packaging Utility for the Rational Software Development Platform 1.8.3
IBM SPSS Collaboration and Deployment Services - Real Time Scoring 7.0
IBM i2 Analyst's Notebook Connector for Esri 8.9.11
IBM DB2 Encryption Offering 10.5.0.5
IBM InfoSphere DataStage v11.3
IBM InfoSphere DataStage and QualityStage Designer V11.3
IBM Watson Content Analytics 3.5

Nicht zugelassene Komponenten

Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung hat der Lizenznehmer keine Berechtigung zur Nutzung einer der folgenden Komponenten oder Funktionen des Programms:
IBM SPSS Modeler Client Social Network Analysis (of IBM SPSS Modeler Gold)
IBM SPSS Modeler Server Social Network Analysis (of IBM SPSS Modeler Gold)
Intelligent Management functions (of IBM WebSphere Application Server Network Deployment)
IBM Security Directory Server Proxy server (of IBM Security Directory Server)
Whitepages Application (of IBM Security Directory Server)
Content Analytics Studio (of IBM Watson Explorer Advanced Edition)
IBM InfoSphere DataStage Balanced Optimization (of IBM InfoSphere DataStage)
IBM InfoSphere DataStage Pack for SAS (of IBM InfoSphere DataStage)

Compliance-Management-Programme

Das Programm kann verwendet werden, um den Lizenznehmer bei der Einhaltung seiner Compliance-Verpflichtungen zu unterstützen, die auf Gesetzen, Verordnungen, Normen oder Verfahren beruhen können. Sämtliche Anweisungen, empfohlenen Vorgehensweisen oder Anleitungen, die in dem Programm enthalten sind, stellen keine rechtliche, betriebswirtschaftliche oder sonstige fachliche Beratung dar und dem Lizenznehmer wird dringend geraten, juristische, betriebswirtschaftliche oder anderweitige fachlich kompetente Beratung in Anspruch zu nehmen. Der Lizenznehmer ist allein dafür verantwortlich sicherzustellen, dass von ihm selbst und durch die von ihm ausgeübten Aktivitäten sowie durch seine Anwendungen und Systeme alle anwendbaren Gesetze, Verordnungen, Normen oder Verfahren eingehalten werden. Durch den Einsatz dieses Programms ist die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Normen oder Verfahren nicht garantiert.

Separat lizenzierter Code

Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur Anwendung, wenn sie im Rahmen des geltenden Rechts, dem diese Lizenz unterliegt, als ungültig oder undurchführbar erachtet werden. Jede Komponente in der folgenden Liste wird als "separat lizenzierter Code" eingestuft. IBM stellt dem Lizenznehmer diesen Code unter Lizenz auf Basis der Bedingungen der geltenden Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller in den NON_IBM_LICENSE-Dateien zur Verfügung, die dem Programm beigepackt sind. Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und IBM unterliegt die Nutzung des gesamten separat lizenzierten Codes durch den Lizenznehmer den Bedingungen der Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller, sofern nachfolgend nichts anderes angegeben ist.

Zukünftige Programmupdates oder Fixes können weiteren separat lizenzierten Code enthalten, der zusammen mit den zugehörigen Lizenzen ebenfalls in einer NON_IBM_LICENSE-Datei aufgeführt ist, die dem Programmupdate oder Fix beigepackt ist. Der Lizenznehmer bestätigt, dass er die Lizenzvereinbarungen in den NON_IBM_LICENSE-Dateien gelesen und akzeptiert hat. Wenn der Lizenznehmer die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptiert, darf er den separat lizenzierten Code nicht nutzen.

Für ein Programm, das der Lizenznehmer unter den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA) oder den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung (ILAN) bezogen hat, gilt Folgendes: Wenn der Lizenznehmer der ursprüngliche Lizenznehmer des Programms ist und die Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptiert, kann er in Übereinstimmung mit den Bedingungen im Abschnitt "Geld-zurück-Garantie" in den beiden oben genannten IBM Vereinbarungen und unter Einhaltung der dort angegebenen Frist das Programm zurückgeben.

Hinweis: Ungeachtet der Bedingungen in der Lizenzvereinbarung des Drittherstellers, der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und IBM gilt Folgendes:
(a) IBM stellt den separat lizenzierten Code ohne jede Gewährleistung zur Verfügung;
(b) IBM übernimmt keine Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) für den separat lizenzierten Code, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck;
(c) IBM ist dem Lizenznehmer gegenüber nicht haftbar und übernimmt keine Verpflichtung, ihn für irgendwelche Schäden hinsichtlich des separat lizenzierten Codes schadlos zu halten, zu entschädigen oder Ansprüche abzuwehren; und
(d) IBM haftet nicht für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen hinsichtlich des separat lizenzierten Codes.

Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die Gewährleistung und Haftung von IBM für den separat lizenzierten Code in Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den IBM Lizenzvereinbarungen für Deutschland und Österreich angegeben sind.

Hinweis: IBM kann für Teile des separat lizenzierten Codes unter Umständen eingeschränkte Unterstützung bereitstellen. Wenn Unterstützung angeboten wird, sind Einzelheiten und zusätzlich geltende Bedingungen in der Lizenzinformation (LI) zu finden.

Diese Liste enthält den separat lizenzierten Code:
Sandcastle Help File Builder

Quellenkomponenten und Mustermaterialien

Das Programm kann einige Komponenten in Form von Quellcode ("Quellenkomponenten") und sonstige Materialien, die als Mustermaterialien gekennzeichnet sind, enthalten. Der Lizenznehmer darf die Quellenkomponenten und Mustermaterialien nur für den internen Gebrauch kopieren und ändern, sofern eine solche Verwendung im Rahmen der Lizenzrechte dieser Vereinbarung erfolgt und der Lizenznehmer die in den Quellenkomponenten oder Mustermaterialien enthaltenen Copyrightvermerke oder Hinweise weder ändert noch löscht. IBM stellt die Quellenkomponenten und Mustermaterialien ohne eine Verpflichtung zur Unterstützung, ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und ohne jegliche Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) zur Verfügung, insbesondere ohne Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.

Programmschlüssel

Für Programme, zu deren Ausführung Schlüssel erforderlich sind, darf der Lizenznehmer nicht mehr Schlüssel als Berechtigungen in seinem Unternehmen besitzen.

Bedingungen für Microsoft Visual Studio

Das Programm kann Microsoft Visual Studio SDK-Code enthalten. Es ist dem Lizenznehmer nicht gestattet, diesen Code zur Entwicklung von Erweiterungen für Microsoft Visual Studio zu nutzen.

Untersagte Verwendungen

Der Lizenznehmer darf das Programm oder irgendwelche Teile des Programms, allein oder in Kombination mit anderen Produkten, nicht zur Unterstützung risikoreicher Aktivitäten (wie Entwurf, Konstruktion, Kontrolle oder Wartung von nuklearen Einrichtungen, für Massentransportsysteme, Flugzeugsteuerungen, bei der Flugzeugnavigation oder der Kommunikation beim Flugverkehr, in Waffensystemen) oder für andere Aktivitäten verwenden, bei denen ein Versagen des Programms zum Tod oder zu ernsthaften Verletzungen führen kann, oder Dritten die Berechtigung dazu erteilen.

Export- und Importbeschränkungen

Dieses Programm kann Verschlüsselungstechnologie enthalten. Die Übertragung des Programms an andere Benutzer oder deren Verwendung des Programms ist möglicherweise untersagt oder unterliegt den Gesetzen, Verordnungen oder Bestimmungen für den Export oder Import, einschließlich der Export Administration Regulations (Exportkontrollbestimmungen) der Vereinigten Staaten. Der Lizenznehmer übernimmt die gesamte Verantwortung für die Einhaltung aller anwendbaren Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen hinsichtlich des Exports, Imports oder der Verwendung dieses Programms, einschließlich der US-Beschränkungen, die für Exporte und Reexporte gelten. Die Exportklassifizierung dieses Programms kann über die folgende Adresse festgestellt werden: https://www.ibm. com/products/exporting/.

Daten und Services von Drittanbietern

Das Programm kann Links auf oder zum Zugriff auf Datenservices, Datenbanken, Web-Services, Software oder Inhalte von Drittanbietern (im Folgenden als "Inhalte" bezeichnet) enthalten. Der Zugriff auf diese Inhalte wird ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und ohne jegliche Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) zur Verfügung gestellt, insbesondere ohne Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck. Der Zugriff kann vom jeweiligen Drittanbieter nach eigenem Ermessen jederzeit gesperrt werden. Der Lizenznehmer muss ggf. separate Vereinbarungen mit den Drittanbietern über den Zugriff und die Nutzung dieser Inhalte abschließen. IBM ist an solchen separaten Vereinbarungen nicht beteiligt und der Lizenznehmer erklärt sich aufgrund der ausdrücklichen Bedingung dieser Lizenz damit einverstanden, die Bedingungen der separaten Vereinbarungen einzuhalten.

Währungs-Value-Unit (CVU)

"Währungs-Value-Unit" (Currency Value Unit = CVU) ist eine Maßeinheit für die Lizenzierung des Programms. Eine Umrechnungseinheit (Conversion Unit = CU) ist ein währungsunabhängiges Maß für Geldbeträge, die für die Lizenzierung des Programms relevant sind. Währungsspezifische Geldbeträge müssen anhand der CU-Tabelle unter http://www. ibm.com/software/licensing/conversion_unit_table.html in CUs umgerechnet und anschließend durch die verwendete Messgröße (Designated Measure) des Programms dividiert werden, um die Einheiten (Units) zu erhalten, für die der Lizenznehmer ausreichende CVU-Berechtigungen erwerben muss, wie in der nachstehenden Tabelle angegeben. CVU- Berechtigungen sind programmspezifisch und dürfen nicht gegen die CVU- Berechtigungen eines anderen Programms ausgetauscht, umgetauscht oder mit diesen zusammengefasst werden.

Prozessor-Value-Unit (PVU)

"Prozessor-Value-Unit" (PVU) ist eine Maßeinheit für die Lizenzierung des Programms. Die Anzahl der erforderlichen PVU- Berechtigungen basiert auf der Prozessortechnologie (siehe die PVU-Tabelle mit Unterteilung nach Vendor, Brand, Typ und Modellnummer des Prozessors unter http://www.ibm. com/software/lotus/passportadvantage/pvu_licensing_for_customers.html) und der Anzahl der Prozessoren, die dem Programm zur Verfügung stehen. Nach der weiterhin gültigen Definition von IBM ist für die Zwecke der PVU-basierten Lizenzierung jeder Prozessorkern auf einem Chip ein Prozessor. Ein Doppelkernprozessorchip hat zum Beispiel zwei Prozessorkerne.

Der Lizenznehmer kann das Programm entweder mit Lizenzierung auf Basis der vollständigen Kapazität (Full Capacity) oder mit Lizenzierung auf Basis der Virtualisierungskapazität (Sub- Capacity) gemäß den Passport Advantage Sub-Capacity-Lizenzbedingungen (siehe die Webseite unten) implementieren. Bei Full-Capacity- Lizenzierung muss der Lizenznehmer eine ausreichende Anzahl an PVU- Berechtigungen für alle aktivierten Prozessorkerne* in der physischen Hardwareumgebung erwerben, die dem Programm zur Verfügung stehen oder von dem Programm verwaltet werden, mit Ausnahme der Server, auf denen das Programm permanent entfernt worden ist. Bei Lizenzierung auf Basis der Virtualisierungskapazität muss der Lizenznehmer gemäß der Definition in den "Virtualization Capacity License Counting Rules" unter http://www.ibm. com/software/lotus/passportadvantage/Counting_Software_licenses_using_specific_virtualization_technologies.html eine ausreichende Anzahl an Berechtigungen für alle aktivierten Prozessorkerne erwerben, die dem Programm zur Verfügung stehen oder von dem Programm verwaltet werden.

* Ein "aktivierter Prozessorkern" ist ein Prozessorkern, der in einem physischen oder in einem virtuellen Server genutzt werden kann, unabhängig davon, ob die Kapazität des Prozessorkerns über Virtualisierungstechnologien, Betriebssystembefehle, BIOS- Einstellungen oder vergleichbare Maßnahmen eingeschränkt werden kann oder eingeschränkt ist.

Allgemeine Bedingungen für Gebühren

Die zum Zweck der RVU-Berechnung verwendeten Ressourcen sind 10 Millionen Master-Transaktionen. Eine Master-Transaktion ist eine Folge von Anweisungen, die von einer für das Programm externen Anwendung (z. B. einem Web-Channel für Business-Banking oder einem Channel für manuelle Nachrichteneingabe) initiiert oder von einem Ereignis in dem Programm (z. B. einer wiederkehrenden Zahlung oder der Uhrzeit zum Starten der Massenverarbeitung) ausgelöst wird. Die Master-Transaktion steuert die zugehörige Geschäftsaktivität und logische Arbeitseinheit einschließlich aller Updates/Ereignisse, die den diversen Verarbeitungsschritten zugeordnet sind, und endet, wenn die letzte Anweisung an eine externe Anwendung gesendet wird und/oder der Verarbeitungslebenszyklus abgeschlossen ist. Eine Master-Transaktion löst während ihres Verarbeitungslebenszyklus zugrunde liegende Transaktionen aus. Der Lizenznehmer muss ausreichende Berechtigungen zur Abdeckung der Anzahl an Master-Transaktionen erwerben, die von dem Programm in einem beliebigen Zeitraum von 12 aufeinanderfolgenden Monaten verarbeitet oder verwaltet werden.

Umrechnungstabelle für Ressourcen-Value-Units (RVUs)

1 bis 2 Ressourcen, 1,00 RVU pro Ressource
3 bis 5 Ressourcen, 2 RVUs plus 0,90 RVUs pro Ressource bei mehr als 2
6 bis 10 Ressourcen, 4,7 RVUs plus 0,80 RVUs pro Ressource bei mehr als 5
11 bis 20 Ressourcen, 8,7 RVUs plus 0,70 RVUs pro Ressource bei mehr als 10
21 bis 35 Ressourcen, 15,7 RVUs plus 0,60 RVUs pro Ressource bei mehr als 20
36 bis 50 Ressourcen, 24,7 RVUs plus 0,45 RVUs pro Ressource bei mehr als 35
Über 50 Ressourcen, 31,45 RVUs plus 0,30 RVUs pro Ressource bei mehr als 50


Programmspezifische Bedingungen

Allgemeine Nutzungsbeschränkungen

Das Programm darf nur zur Bekämpfung oder für andere Maßnahmen genutzt werden, die darauf ausgerichtet sind, Betrugsfälle, Finanzstraftaten und falsche Zahlungen aufzudecken und/oder zu verhindern. Die IBM Counter-fraud Management Artifacts sind ausschließlich zur Verwendung in Verbindung mit den Unterstützungsprogrammen im Rahmen der Nutzung des Programms vorgesehen.

"IBM Counter-fraud Management Artifacts" sind Materialien, die mit den Unterstützungsprogrammen erstellt werden.

Spezifische Nutzungsbeschränkungen für bestimmte Unterstützungsprogramme

1. IBM SPSS Data Access Pack (von IBM SPSS Modeler and IBM SPSS Statistics)

Das IBM SPSS Data Access Pack wird ausschließlich zur Verwendung mit den folgenden Unterstützungsprogrammen bereitgestellt: IBM SPSS Statistics, IBM SPSS Modeler, IBM SPSS Collaboration and Deployment Services und IBM SPSS Decision Management. Weder der Lizenznehmer noch eine Anwendung, ein Programm oder eine Einheit sind berechtigt, auf die Services des Unterstützungsprogramms zuzugreifen oder diese zu nutzen; ausgenommen von dieser Einschränkung ist der Zugriff auf das Unterstützungsprogramm zur Ausführung von Verwaltungsfunktionen für das Unterstützungsprogramm, wie Sicherung, Wiederherstellung und berechtigte Konfiguration.

2. HL7 Vocabulary (von IBM WebSphere Message Broker)

This product includes all or a portion of the HL7 Vocabulary database, or is derived from the HL7 Vocabulary database, subject to a license from Health Level Seven International. Your use of the HL7 Vocabulary database and HL7 codes also is subject to this license, a copy of which is accessible through the following link: http://www.hl7. org/documentcenter/public/gforge_include/hl7_eula.html. The current complete HL7 Vocabulary database is also available through this link. The HL7 Vocabulary database and HL7 codes are copyright © 1989-2008, Health Level Seven International. All rights reserved. THE HL7 VOCABULARY DATABASE IS PROVIDED "AS IS." ANY EXPRESS OR IMPLIED WARRANTIES ARE DISCLAIMED, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE.

3. Watson Explorer Advanced Edition
Der Lizenznehmer darf den gesamten im Repository des Programms gespeicherten Inhalt und bis zu 10 Gigabyte an Inhalt, der nicht im Repository des Programms gespeichert ist, zur Verwendung mit 'Non-Analytics Collections' analysieren. Der Lizenznehmer darf bis zu 100 Gigabyte an Inhalt, der im Repository des Programms gespeichert ist, zur Verwendung mit 'Analytics Collections' analysieren. Ein Gigabyte entspricht 2 hoch 30 Byte. Analytics Collections sind Datensammlungen, die in der Watson Explorer Annotation Administration Console, in der Watson Explorer Content Analytics Administration Console oder über die API des Typs "Content Analytics" oder "Analytics" erstellt werden. Zu Non-Analytics Collections zählen alle anderen vom Programm analysierten Inhalte.

4. IBM DB2
- Berechtigung: Verhältnis 1 PVU/1 PVU
- Nutzungsbeschränkungen: Nutzung durch Hauptprogramm

"Verhältnis n/m" bedeutet, dass der Lizenznehmer insgesamt eine bestimmte Anzahl ('n') von Berechtigungen für das Unterstützungsprogramm im Verhältnis zur jeweils angegebenen Anzahl ('m') von Berechtigungen für das Hauptprogramm erhält. Sofern nicht anders angegeben, wird die Anzahl der Berechtigungen für das Unterstützungsprogramm auf ein Vielfaches von 'n' aufgerundet. Wenn ein Programm zum Beispiel 100 PVUs für ein Unterstützungsprogramm für jeweils 500 erworbene PVUs des Hauptprogramms enthält und der Lizenznehmer 1.200 PVUs des Programms erwirbt, ist er berechtigt, das Unterstützungsprogramm zu installieren und dem Unterstützungsprogramm Prozessorkerne bis zu einem Volumen von 300 PVUs zur Verfügung zu stellen oder vom Unterstützungsprogramm verwalten zu lassen. Die PVUs, die auf die Installation des Unterstützungsprogramms entfallen, müssen in die Gesamtzahl der PVUs, die für die Programminstallation des Lizenznehmers erforderlich sind, nicht einberechnet werden (sie müssen aber evtl. aus anderen Gründen gezählt werden, z. B. bei der Zuordnung der Prozessorkerne zum Hauptprogramm).

"Nutzung durch Hauptprogramm" bedeutet, dass das Unterstützungsprogramm ausschließlich zur Nutzung durch das Hauptprogramm bereitgestellt wird. Weder der Lizenznehmer noch eine Anwendung, ein Programm oder eine Einheit sind berechtigt, direkt auf die Services des Unterstützungsprogramms zuzugreifen oder diese zu nutzen; ausgenommen von dieser Einschränkung ist der Zugriff auf das Unterstützungsprogramm zur Ausführung von Verwaltungsfunktionen für das Unterstützungsprogramm, wie Sicherung, Wiederherstellung und berechtigte Konfiguration.

5. IBM InfoSphere DataStage
- IBM InfoSphere DataStage-Berechtigung: 280 PVUs
- IBM InfoSphere DataStage and QualityStage Designer- Berechtigung: 2 berechtigte Benutzer

"Berechtigter Benutzer" ist eine Maßeinheit für die Lizenzierung des Unterstützungsprogramms. Ein berechtigter Benutzer ist eine bestimmte Person, der Zugriff auf das Unterstützungsprogramm erteilt wird. Das Unterstützungsprogramm kann auf beliebig vielen Computern oder Servern installiert werden und jeder berechtigte Benutzer kann gleichzeitig auf eine beliebige Anzahl von Instanzen des Unterstützungsprogramms zugreifen. Der Lizenznehmer muss für jeden berechtigten Benutzer, der auf beliebige Weise direkt oder indirekt (z. B. über ein Multiplexing-Programm, eine Einheit oder einen Anwendungsserver) auf das Unterstützungsprogramm zugreift, eine separate, dedizierte Berechtigung erwerben. Eine Berechtigung für einen berechtigten Benutzer ist diesem eindeutig zugeordnet und darf weder gemeinsam genutzt noch neu zugeordnet werden, außer zur permanenten Übertragung der Berechtigung für einen berechtigten Benutzer auf eine andere Person.

Im Zusammenhang mit Arbeits- oder Staging-Dateien darf der Lizenznehmer Data Set-Dateien nur über die Data Set-Stage von IBM InfoSphere DataStage erstellen oder darauf zugreifen.


L/N: L-DMAE-9V8MH8
D/N: L-DMAE-9V8MH8
P/N: L-DMAE-9V8MH8